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Die
Restaurierung der Hüvener Mühle |
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Nach
umfangreicher Restaurierungstätigkeit in den vergangenen 2 Jahren
konnte im Juni 2006 die Hüvener Wind- und Wassermühle wieder für die
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Erhebliche Schäden an der Mühle,
die insbesondere die Konstruktion betrafen, führten im Jahre 2002 zu
einer Stilllegung. Im Anschluss daran begannen umfangreiche
Untersuchungen, Planungen und die Instandsetzungsmaßnahme.
Nachdem
1801 ein Feuer die damalige Mühle zerstörte, folgte unmittelbar darauf
ein Wiederaufbau des jetzigen Wassermühlengebäudes. Eine Inschrift im
Nordgiebel nennt als Baudatum den 21. Juni 1802 und als Erbauer die
Eheleute Johann Gert Müller und Anna Burken sowie den Mühlenbaumeister
Steffen Dierkes. Das
Wassermühlengebäude hat einen längsrechteckigen Grundriss mit den
Abmessungen 10,00 m x 7,80 m und wurde in einer Fachwerkkonstruktion
errichtet, die in Niedersachsen als äußerst ungewöhnlich anzusehen
ist. Der Kernbau besteht aus einer Ankerbalkenkonstruktion mit eingehälsten
Balken und darüber liegendem Rähm. Vermutlich dürfte seinerzeit auch
eine Schwelle als Auflager vorhanden gewesen sein, die heute jedoch
vollständig zerstört und nicht mehr erhalten ist. Die nur aus zwei
Gebinden bestehende Ankerbalkenkonstruktion wird durch weitere Stützbalken
mit nach innen versetzten Riegeln unterstützt und bildet die
eigentliche Hauptkonstruktion des Gebäudes. Ungewöhnlich an dem
Fachwerk ist jedoch das äußere Erscheinungsbild mit einem sehr engen
„Ständergefüge“, das an normannische und englische Vorbilder
erinnert. In Hüven ist jedoch diese enge Ständerstellung nur ein auf
die Riegel geblattetes Bohlenwerk, das im Erscheinungsbild ein
einheitliches Ständerwerk „vortäuscht“. Das Ständerwerk
ist ausgefacht mit Staken und Lehmbewurf und einem äußeren und inneren
Lehmputz. Im Zuge
der Bauuntersuchung konnten durch eine dendrochronologische Untersuchung
auch Zweifel ausgeräumt werden, ob das „Bohlenfachwerk“ eine nachträgliche
Hinzufügung sei. Sämtliche Konstruktionsteile einschließlich der
Bohlen stammen aus der Bauzeit des Gebäudes (1800/02). In dem
Mühlengebäude befindet sich nur ein großer Raum, der zur Wasserseite
den Mahltisch mit Mahlgängen und Technik aufnimmt. Zwei Eingänge ermöglichen
den Zugang zum Mühlenraum und auf den Mahltisch, der zusätzlich durch
eine Innentreppe zu erreichen ist. Das Dachgeschoss ist offen, auch
bedingt durch die später hinzugefügte Windmühle, und hat lediglich in
einem Teilbereich über dem nordseitigen Eingang einen Lagerboden, der
durch eine Fachwerkwand vom übrigen Mühlenraum abgetrennt ist. Ein
Schopfwalmdach in Hohlpfannendeckung schließt das Gebäude ab. Im Zuge
der Neuerrichtung nach dem Brand wurde die bis dahin wohl nur mit einem
Mahlgang betriebene Mühle durch einen weiteren Graupengang ergänzt. Zeitgleich
mit der Wassermühle, oder bereits mit dem Vorgängerbau bestehend, gab
es auf der gegenüberliegenden Bachseite ein weiteres Mühlengebäude,
in dem eine Öl- und Walkemühle in Betrieb war. Diese Mühle hatte
ebenso wie die Kornmühle jeweils ein Wasserrad als Antrieb für die
Mahltechnik. Ein Wehr an dem Brückenübergang östlich der Mühle
steuerte für beide Mühlen den Wasserzulauf. Aufgrund
von Wasserproblemen in regenarmen Zeiten hatten bereits benachbart zur Hüvener
Mühle gelegene Wassermüller in Börger und Bruneforth zusätzliche
Windmühlen errichtet, um weiterhin arbeitsfähig zu sein. Der Hüvener
Müller wollte jedoch seine Wassermühle in der bestehenden Form weiter
betreiben und ließ sich vom Sohn des damaligen Mühlenbauers Dierkes
eine ungewöhnliche und neuartige Lösung entwickeln: durch eine
Aufstockung der bestehenden Wassermühle mit einer Windmühlenkonstruktion
konnte mittels einer Kupplung bei Bedarf von Wasser- auf Windkraft
umgeschaltet werden. Der Vorteil bestand naturgemäß darin, dass im
gleichen Mühlengebäude relativ schnell zwischen beiden Naturkräften
gewechselt werden konnte. Seit
Oktober 1851 war auch die Windmühle in Betrieb. Dabei wurde
offensichtlich erneut ein weiterer Mahlgang eingebaut, sodass die Mühle
jetzt mit zwei Mahlgängen und dem Graupengang arbeiten konnte. Der
Windmühlenaufbau ist in dieser Form als absolut einmalig zu bezeichnen,
da er entgegen jeglichen Mühlenkonstruktionen eine äußerst ungewöhnliche
Grundkonstruktion erhielt. Ausschlaggebend war natürlich das vorhandene
Wassermühlengebäude, dessen Konstruktion in Teilbereichen mit zur
Auflagerung der Windmühlenständer diente, die das Dach der Wassermühle
durchstoßen. Weitere Ständer der Windmühle sind um die Wassermühle
herum verteilt und haben jeweils Feldsteine als Einzelfundamente. Auch
im Inneren musste naturgemäß bei der Windmühlenkonstruktion darauf
geachtet werden, dass insbesondere das Ständerwerk nicht in Kollision
mit den Funktionen der bestehenden Wassermühle geriet. Die Zeichnungen
des Bauaufmaßes von 1931 belegen die ungewöhnliche Gesamtkonstruktion
beider Gebäudeteile.
Ansonsten
handelt es sich bei der Windmühle vom Typus her um einen Galerieholländer,
dessen Stapel (in diesem Falle kein Achtkant, da über sechseckigem
Grundriss errichtet) sich über der Galerie erhebt, die oberhalb des
Dachfirstes des Wassermühlengebäudes angelegt ist. Die
Holzkonstruktion der Windmühle ist außen mit einer
Holzschindelabdeckung versehen. Die bewegliche Kappe, die auf einem
Gleitring liegt wird mittels eines Steertes in den Wind gedreht und
besitzt Segelgatterflügel. Ebenso wie der Stapel des Mühlengebäudes
ist auch die Kappe mit Holzschindeln belegt. Die
Windantriebstechnik ist vergleichbar zu den normalen Windmühlen: durch
die Flügel wird die in der Kappe liegende Flügelwelle gedreht, die
wiederum mittels Kammradverbindung die im Kern der Mühle senkrecht
stehende sog. „Königswelle“ in Drehbewegung versetzt. An die Königswelle
angekoppelt sind die jeweiligen Mahlgänge mittels Korbrädern. Eine
Kupplung zwischen dem Wassermühlenantrieb und dem Windmühlenantrieb
stellt die jeweilige Verbindung zu den Hauptantriebsachsen (Königswelle
bzw. Wasserradwelle) her. 1890 übernahm
der Müller Lukas Riedemann die Mühle, dessen Sohn sie schließlich bis
zum Zusammenbruch des Wehres im Jahre 1950 in Betrieb hielt. Die Öl-
und Walkemühle scheint bereits in den 20er Jahren nicht mehr in
Funktion gewesen zu sein, ist jedoch bei der Erstellung des Aufmaßes im
Jahre 1931 noch auf dem Lageplan eingezeichnet. Unklar ist der genaue
Zeitpunkt des endgültigen Abbruchs und des Verschwindens dieses zweiten
Wassermühle (verm. Anfang der 30er Jahre). Bereits
1950 nach Stilllegung der Mühle und mehrmals danach hatten sich der
emsländische Heimatbund und interessierte Heimatfreunde für die
Rettung und den Erhalt dieser außergewöhnlichen Mühle eingesetzt.
Spenden wurden gesammelt und 1954 begannen die ersten Sicherungsmaßnahmen,
bei denen u.a. ein Betonfundamt vor dem Südgiebel zum Mühlengraben
gegossen wurde. Bereits zu dieser Zeit war erkennbar, dass sich das Mühlengebäude
Richtung Bach bewegte und hier erheblich gesenkt hatte. Das Fundament
sollte dieses „Abdriften“ offensichtlich stabilisieren. Weiterhin
wurde das Fachwerk des alten Wassermühlengebäudes einschließlich der
Lehmausfachung saniert, die Windmühle in ihrer Konstruktion
stabilisiert und im Äußeren instand gesetzt. Die Mühlentechnik wurde
vom bekannten ostfriesischen Mühlenbauer Mönk restauriert, sodass
schließlich im September 1957 die Mühle wieder in Betrieb genommen
werden konnte und für die Öffentlichkeit zugänglich war. Bauaufnahme
und Schadensuntersuchung Nachdem
die Mühle fast 50 Jahre interessierte Bürger, Touristen und
Schulklassen Einblicke in die ungewöhnliche historische Technik gewährt
hat und auch immer wieder Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt
wurden, zeigte sich, als im Jahre 2002 neue Flügel angebracht werden
sollten, bei einer genauen Untersuchung der Bausubstanz, dass doch
erhebliche Schäden, u.a. auch konstruktive Mängel vorhanden waren, die
einen weiteren Betrieb und Besucherzugang zur Mühle nicht mehr möglich
machten. Der Heimatverein Aschendorf/Hümmling als Eigentümer, der
Landkreis Emsland und das Landesamt für Denkmalpflege beschlossen
daraufhin eine umfassende Restaurierung durchzuführen, um dieses außergewöhnliche
technische Denkmal wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Eine
sehr intensive Schadensuntersuchung, verbunden mit einem neuen
detaillierten verformungsgerechten Aufmaß durch einen qualifizierten Mühlenbauer
und Holzrestaurator stand am Anfang der im Jahre 2004 beginnenden Baumaßnahme.
Als wesentliche Schäden waren durch die Untersuchung festzustellen:
Die
nach der Bestandsaufnahme erfolgten Kostenschätzungen, bei denen zunächst
von einem vollständigen bzw. teilweisen Abbau der Mühle ausgegangen
wurde, lagen seinerzeit zwischen 600.000 Euro und 800.000 Euro. In
Verbindung mit der Bauuntersuchung erfolgte auch eine
dendrochronologische Analyse, die letztlich die bekannten Daten bestätigen
konnte:
Vor
Beginn der konstruktiven Baumaßnahme wurde zunächst der Schädlingsbefall
durch eine Wärmebehandlung bekämpft (Einhausung der Mühle und
Aufheizung bis zur erforderlichen Temperatur für die Schädlingsbekämpfung). Der zunächst
vom Mühlenbauer vorgeschlagene Abbau der Mühle, um eine sichere
Fundamentierung herstellen zu können, wurde nach Diskussion und
denkmalpflegerischen Bedenken verworfen zugunsten einer Instandsetzung
unter Beibehaltung der Mühle im bestehenden Zustand. Um das
Problem der „Wanderung“ der Mühle zu lösen, wurde vom beteiligten
Statiker eine Neufundamentierung mit Bohrpfählen vorgeschlagen, die
speziell im Bereich der Hauptstützen der Windmühle niedergebracht
werden sollten. Jeweils zwei Pfähle, die am Kopf durch Betonanker zu
verbinden waren, wurden neben die Stützenfundamente bis zum tragfähigen
Grund (z.T. bis zu 15 m Tiefe) gesetzt, die Fundamente dann auf die
verbindenden Betonanker gebracht, sodass die Lasten der Windmühle neu
aufgenommen und abgetragen werden konnten. Zudem
wurde im Mühlengraben eine u-förmige Betonwanne vorgesehen, die eine
Verschiebung der Wassermühle Richtung Bach mit verhindern sollte. Sämtliche
Betonteile wurden so eingebaut, dass sie nach der Sanierung nicht mehr
sichtbar sind (Bohrpfähle unter dem Bodenniveau, Betonwanne mit späterer
Verblendung durch Feldsteine und Holz im Gerenne).
An der
Mühlentechnik wurden durch einen Mühlenbauer die schadhaften Elemente
erneuert bzw. repariert. Das Wehr mit Kropfgerenne und das Wasserrad
mussten neu gebaut werden.
Weitgehend
war es jedoch möglich, die vorhandene Technik zu erhalten und neu
einzurichten.
Den
Mahltisch der Wassermühle restaurierte der Zimmermann unter Verwendung
der noch brauchbaren Hölzer und Ergänzung durch Neuteile. Somit
konnten auch die erforderliche Höhenlage für die Mahlgänge und die
Anschlüsse an die Antriebstechnik wieder hergestellt werden. Schließlich
wurde der Außenbereich der Mühle „bereinigt“, indem das alte
Kopfsteinpflaster der Straße und des Mühlenumfeldes wieder freigelegt
wurde. Zur Vermeidung der Wasserschäden an der Mühle (s.o.) wurde eine
Drainage verlegt und Ablaufrinnen mit Gefälle zum Bachlauf gepflastert.
Zur
besseren Windausnutzung wurden einige Bäume beseitigt, um eine freiere
Angriffsfläche auf die Flügel herzustellen. Bei den
ersten Probeläufen des Wasserrades hat sich gezeigt, dass wohl auch der
Mühlgraben ein stärkeres Gefälle erhalten muss, um eine schnellere
und bessere Wasserableitung zu ermöglichen. Der Rückstau des Wassers
behindert einen gleichmäßigen Lauf des Rades, das im Wasser
„gebremst“ wird. Fertigstellung Im Juni
2006 konnte schließlich im Rahmen einer Feier die Wiederinbetriebnahme
der Mühle erfolgen. Unter reger Teilnahme der Bevölkerung, der am Bau
beteiligten Planer und Handwerker sowie mit vielen Ehrengästen wurde
damit eines der interessantesten technischen Baudenkmale Niedersachsens
und eine der bedeutendsten Mühlen in Niedersachsen wieder der Öffentlichkeit
übergeben. Allen
Beteiligten, insbesondere auch den vielen Institutionen, die sich
finanziell sehr stark engagiert haben, um die Hüvener Mühle zu retten,
soll auch hier noch einmal besonders gedankt werden. Zu erwähnen
ist die Tatsache, dass einige Mitglieder des Heimatvereins sich der Mühe
unterzogen haben, an einem Müllerkursus für freiwillige Müller
teilzunehmen, um eine fachgerechte Betreuung dieser ungewöhnlichen Mühle
zu gewährleisten und damit auch zu einer langfristigen Erhaltung des
Baudenkmals beizutragen, denn: Der Betrieb einer Mühle, bei der sich ja
nicht nur um ein Gebäude, sondern auch um eine Maschine handelt, ist
die beste Voraussetzung für eine dauerhafte Bestandsicherung! |
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