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 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Reisebedingungen für Pauschalangebote   Gastaufnahme und Vermittlungsbedingungen
Sehr geehrter Gast,

wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit  wirksam einbezogen, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie mit dem Gäste-Info-Service Lathen – nachstehend „GIS abgekürzt - als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote  des GIS. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung.

Der Gäste-Info-Service Lathen ist eine rechtlich unselbständige Einrichtung der Gemeinde Lathen. 
Sehr geehrte Reisegäste, die Tourist-Information Gäste-Info-Service Lathen – nachstehend GIS - vermittelt Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen) - nachstehend BHB - entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem BHB zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem BHB sowie die Vermittlungstätigkeit des GIS. Der Gäste-Info-Service Lathen ist eine rechtlich unselbständige Einrichtung der Gemeinde Lathen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Vertragsschluss  

1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Kunde dem GIS den Abschluss eines Reisever­trages verbindlich an. Grundlage seines Angebots sind die Reisebeschreibung, diese Reisebedingungen und alle ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (Katalog, Gastgeberverzeichnis, Internet), soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2. Im Falle einer elektronischen Übermittlung des Buchungswunsches bestätigt der GIS dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg den Eingang. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden.

1.3. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des GIS an den Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde die schriftliche Ausfertigung der Buchungs­bestätigung übermittelt. Eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung kann unterbleiben, wenn die Buchung des Kunden kürzer als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 

1.4. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Leistungen, Leistungsänderungen

2.1. Die vom GIS geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem In­halt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebotes und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hin­weise und Erläuterungen.

2.2. Reisevermittler und Leistungsträger, insbesondere Unterkunftsbetriebe, sind  vom GIS nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung  hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
 

3. Anzahlung/Restzahlung 

3.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Aushändigung eines Sicherungsscheins nach § 651k BGB  ist, soweit dies in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, jedoch grundsätzlich bei Pauschalen, die Eintrittskarten enthalten, eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 12% des Reisepreises und zusätzlich den ausgewiesenen Betrag der Eintrittskarte.

3.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben wurde, 2 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

3.3. Die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheines entfällt, wenn

a) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- pro Person nicht übersteigt

b) abweichend von Ziffer 3.1 und 3.2, die vereinbarten Reiseleistungen keine Beförderungen von oder zum Reiseort beinhalten und vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis erst am Reise-/Aufenthaltsende an den GIS oder den Unterkunftsbetrieb zu bezahlen ist.

c) der Reiseveranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

3.4. Ist der GIS zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und leistet der Kunde Anzahlung oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der GIS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu belasten.
 

4. Rücktritt durch den Kunden,  Umbuchung 

4.1. Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim GIS.

4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer steht dem GIS Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen des GIS wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche ander­weitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:

a) bis zum 30. Tag vor Reisebeginn

5 % des Reisepreises

b) vom 29. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises

c) vom 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises

d) vom 14. bis zum 08. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises

e) vom 7. Tag bis zum Tag vor Reisebeginn

75 % des Reisepreises

f) am Anreisetag und bei Nichtanreise
90 % des Reisepreises

4.3. Der Abschluss einer Reise-Rücktritts-kosten-Versicherung wird dringend empfohlen. 

4.4. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem GIS nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

4.5. Dem GIS bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen, im Einzelfall eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, wobei diese dem Kunden konkret zu beziffern und zu belegen ist.

4.6. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann der GIS, ohne dass ein Rechtsanspruch des Kunden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 25,- erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.
 

5. Obliegenheiten des Reisenden/Kunden, (Mängelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist)  

5.1. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich dem GIS anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend.

5.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem GIS erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der GIS bzw. ihre Beauftragten eine ihnen vom Reisenden bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom GIS oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 

5.3. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen ausschließlich nach Reiseende  innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vor­gesehenen Rückreisedatum gegenüber dem GIS unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.

 

6. Haftung 

6.1. Die vertragliche Haftung des GIS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder dem GIS für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

6.2. Der GIS haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,

a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen und nicht Bestandteil des Pauschalangebots des GIS sind und für den Kunden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oder

b) während des Aufenthaltes als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltun­gen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.)
 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom GIS   zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Der GIS wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Kunden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den GIS zurückerstattet worden sind.

8. Verjährung  

An­sprü­che des Rei­se­teil­neh­mers ge­gen­über dem GIS, gleich aus wel­chem Rechts­grund - je­doch mit Aus­nah­me der An­sprü­che des Kunden aus un­er­laub­ter Hand­lung - ver­jäh­ren nach ei­nem Jahr ab dem ver­trag­lich vor­ge­se­henen Rück­rei­se­da­tum. Schwe­ben zwi­schen dem Kunden und dem GIS Ver­hand­lun­gen über gel­tend ge­mach­te An­sprü­che oder die den An­spruch be­grün­den­den Um­stän­de, so ist die Ver­jäh­rung ge­hemmt bis der Rei­se­teil­neh­mer oder der GIS die Fort­set­zung der Ver­hand­lun­gen ver­wei­gert. Die vor­be­zeich­ne­te Ver­jäh­rungs­frist von ei­nem Jahr tritt frü­hes­tens 3 Mo­na­te nach dem En­de der Hem­mung ein.

 

9. Gerichtsstand

9.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem GIS findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

9.2. Der Kunde  kann den GIS nur an deren Sitz verklagen.

9.3. Für Klagen des GIS gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des GIS vereinbart.

9.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,  

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem GIS anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

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Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
RA Noll Stuttgart, 2005
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Reiseveranstalter ist:
Gäste-Info-Service Lathen
Der Gemeinde Lathen
Große Str. 3
49762 Lathen

 

 

1. Stellung des GIS

1.1. Der GIS hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers.

1.2. Er haftet nicht für die Angaben des BHB, Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom BHB zu erbringenden Leistungen.

1.3. Eine etwaige Haftung des GIS aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.
 

2.  Vertragsschluss

2.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Kunden vorliegen.

2.2.  Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom GIS oder dem BHB herausgegeben werden, sind für den BHB und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des BHB gemacht wurden.

2.3. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

2.4. Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

2.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der BHB oder als dessen Vertreter der GIS – zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. 

2.6. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem GIS oder dem BHB möglich.
 

3.  Preise und Leistungen, Preiserhöhungen

3.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person oder pro Tag. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgaben sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.

3.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
 

4. Zahlung

4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den BHB zu bezahlen.

4.2. Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der BHB eine Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtpreises verlangen.

4.3. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom BHB allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

 

5. Rücktritt und Nichtanreise

5.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.

5.2. Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

5.3. Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die folgende Beträgen zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:

  • Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung    90%
  •  Bei Übernachtung/Frühstück     80%
  • Bei Halbpension    70%
  • Bei Vollpension     60%

5.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

5.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.

5.7. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an den GIS (nicht an den BHB) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
 

6.  Pflichten des Kunden, Kündigung durch den BHB

6.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des BHB selbst, nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.

6.2. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem BHB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der Tourismusstelle erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

6.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hatte zuvor dem BHB im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom BHB verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem BHB erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.

6.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der BHB in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den BHB zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.

6.5. Der BHB kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des BHB den Betrieb des BHB bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der BHB dem Reiseveranstalter, so gelten für den Zahlungsanspruch des BHB die Bestimmungen in Ziffer 6 entsprechend.
 

7.  Haftung

7.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

7.2. Die Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

7.3. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
 

8.  Verjährung

8.1. Ansprü­che des Gastes/Auftraggebers aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB aus dem Beherbergungsvertrag und gegenüber dem GIS aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus wel­chem Rechts­grund - je­doch mit Aus­nah­me der An­sprü­che des Gastes/Auftraggebers aus un­er­laub­ter Hand­lung - ver­jäh­ren nach ei­nem Jahr.

8.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem BHB als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

8.3. Schwe­ben zwi­schen dem Gast und dem BHB, bzw. dem GIS Ver­hand­lun­gen über gel­tend ge­mach­te An­sprü­che oder die den An­spruch be­grün­den­den Um­stän­de, so ist die Ver­jäh­rung ge­hemmt bis der Gast oder der BHB bzw. dem GIS die Fort­set­zung der Ver­hand­lun­gen ver­wei­gert. Die vor­be­zeich­ne­te Ver­jäh­rungs­frist von ei­nem Jahr tritt frü­hes­tens 3 Mo­na­te nach dem En­de der Hem­mung ein.
 

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem BHB, bzw. dem GIS findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

9.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den BHB bzw. den GIS nur an deren Sitz verklagen.

9.3. Für Klagen des BHB bzw. des GIS gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BHB vereinbart.

9.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

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Diese Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
Rechtsanwalt Noll, Stuttgart, [2005].
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Vermittelnde Tourismusstelle ist: 
Gäste-Info-Service Lathen
Der Gemeinde Lathen
Große Str. 3
49762 Lathen
 
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